Vermarkung

Vermarkung ist das dauerhafte Sichtbarmachen eines Grenzpunktes im Gelände. Die Vermarkung von Grenzpunkten ist bundesrechtlich geregelt. Die Grenzfeststellung erfolgt aufgrund der Grenzpunktkoordinaten. Als Grenzlinie gilt die Gerade oder der Kreisbogen zwischen zwei Grenzpunkten mit entsprechendem Radius.

Zu vermarken sind:

  • die Landes-, Kantons- und Gemeindegrenzen
  • die Grenzen der im Grundbuch eingetragenen Grundstücke
  • die Grenzen der öffentlichen Strassen, Plätze und Wege (Allmendgrenzen)
  • die Dienstbarkeitsgrenzen, sofern die Vermarkung vereinbart ist oder von den Beteiligten verlangt wird

Für die Vermarkung von Grenzpunkten werden im Normalfall Metallbolzen mit Baslerstab oder Granitsteine verwendet.

Durch Bauarbeiten gefährdete oder beschädigte Grenzpunkte sind dem Grundbuch- und Vermessungsamt zu melden. Die Rekonstruktion wird dem Verursacher in Rechnung gestellt.