Rechtliches / Publikationen

In den vergangenen Jahren wurden zunehmend öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) geschaffen. Da jedoch im Grundbuch nur wenige davon geführt werden, waren viele dieser ÖREB in keinem öffentlichen Register ersichtlich, was wiederum für den Privaten eine Schmälerung der Rechtssicherheit zur Folge hatte. Aus diesem Grund wurde der ÖREB-Kataster als Ergänzung zum Grundbuch schweizweit eingeführt.

Der ÖREB-Kataster stützt sich auf das Bundesgesetz über Geoinformation (Geoinformationsgesetz, GeoIG, SR 510.62) und auf die Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBKV, SR 510.622.4). Die kantonalen Ausführungsbestimmungen finden sich in der Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (KÖREBKV, SG 214.307) sowie in der Weisung zum ÖREB-Kataster Kanton Basel-Stadt.

Gegenstand des ÖREB-Katasters sind öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen, die nicht Gegenstand des Grundbuchs sind (vgl. Art. 16 Abs. 1 GeoIG). Im Kataster dargestellte Eigentumsbeschränkungen basieren einerseits auf Bundesrecht (z.B. Nutzungsplanung, Nationalstrassen, Kataster der belasteten Standorte usw.), andererseits auf kantonalem Recht (z.B. Denkmalschutz, Baulinien usw.). Im Unterschied zum Grundbuch hat der ÖREB-Kataster reinen Informationscharakter. Die zugrundeliegenden Rechte entstehen im elektronisch geführten Kantonsblatt, welches im Kanton Basel-Stadt mitunter die Funktion des Publikationsorgans für ÖREB innehat.

Weisung zum ÖREB-Kataster Basel-Stadt

Die Weisung wird vom GVA erlassen und im Fall neuer Themen und/oder sich ändernder Rahmenbedingungen nachgeführt. Die aktuell gültige Weisung wurde am 24. Oktober 2023 durch die Departementsvorsteherin des BVD genehmigt.

Publikationen von öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen

Exemplarischer Rechtsetzungsprozess

Der ÖREB-Kataster wird neben seiner Rolle als Auskunftsportal auch als Ergänzung des E-Kantonsblatts bei der amtlichen Publikation von öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen dienen. Die Publikation in dem eigens dafür entwickelten Kartenviewer ÖREB-Kataster Publikationen wird über den im Kantonsblatt veröffentlichten themenspezifischen Link realisiert.

E-Kantonsblatt

Am 1. Januar 2019 wurde das E-Kantonsblatt eingeführt. Um eine amtliche Publikation im E-Kantonsblatt  z.B. bei einer Planauflage zu unterstützen, braucht es eine Anwendung, die den direkten Aufruf einzelner Planungsgeschäfte ermöglicht. Im Kanton Basel-Stadt wurde hierfür die Kartenapplikation ÖREB-Kataster Publikationen geschaffen. Diese wird über einen themenspezifischen Link im Kantonsblatt aufgerufen und zeigt die konkreten mit der jeweiligen Publikation verbunden Änderungen an einem ÖREB-Katasterthema.

ÖREB-Kataster Basel-Stadt: Informationsveranstaltung für die kantonalen Rechtsdienste