Vorprüfung

Sie können einzelne Fragestellungen eines Grundbuchgeschäfts vor der Anmeldung durch das Grundbuch vorprüfen lassen.

Nach Eingang einer Anfrage auf Vorprüfung nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf, um die Prüfungsfrist festzulegen. Bei Festlegung der Frist orientieren wir uns an der aktuellen Bearbeitungsdauer angemeldeter Geschäfte.

Vorprüfungen sind kostenpflichtig.