Bäuerliches Bodenrecht

Erwerb, Verpfändung und Teilung von landwirtschaftlichen Gewerben und Grundstücken unterstehen häufig dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB). Vor allfälligen Rechtsgeschäften mit landwirtschaftlichen Gewerben und Grundstücken ist eine Auskunft einzuholen, ob eine Bewilligung nach BGBB benötigt wird.

Das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) bezweckt:

  • das bäuerliche Grundeigentum zu fördern und namentlich Familienbetriebe als Grundlage eines gesunden Bauernstandes und einer leistungsfähigen, auf eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung ausgerichteten Landwirtschaft zu erhalten;
  • die Stellung des Selbstbewirtschafters einschliesslich derjenigen des Pächters beim Erwerb landwirtschaftlicher Gewerbe und Grundstücke zu stärken;
  • übersetzte Preise für landwirtschaftlichen Boden zu bekämpfen.

Das Gesetz enthält Bestimmungen über:

  • den Erwerb von landwirtschaftlichen Gewerben und Grundstücken;
  • die Verpfändung von landwirtschaftlichen Grundstücken;
  • die Teilung landwirtschaftlicher Gewerbe und die Zerstückelung landwirtschaftlicher Grundstücke.