Bodenrichtwerte

Richtwerte über Landpreise

Die Fachstelle Grundstücksbewertung erstellt Richtwertangaben über Landwerte. Solche Auskünfte über die Preisauswertungen werden jedermann, der ein Interesse glaubhaft machen kann, in schriftlicher Form als sogenannte Richtwertangaben mitgeteilt. Die Angabe gibt keinen Aufschluss über die für bestimmte Grundstücke bezahlten Preise.

Die Richtwerte entsprechen absoluten Landwerten, die sich wiederum auf eingezontes, erschlossenes, aber nicht überbautes Bauland bei zonenkonformer Nutzung beziehen.

Jeder Richtwert wird aktuell und individuell auf die Umgebung und die Bauzone bezogen ausgewertet.

Richtwerte für Wohnraumschutzverordung (WRSchV)

Für die Einstufung in die Mietkategorie gemäss der Wohnraumschutzverordnung wird ein Landwert pro m2 Bruttogeschossfläche (BGF) benötigt. Bei der Bestellung per Bestellformlar oder telefonisch sollte deshalb angegeben werden, dass ein Richtwert für die Überprüfung der Wohnraumschutzverordnung verlangt wird.

 

Es handelt sich bei diesen Richtwertangaben um eine umfangreiche schriftliche Auskunft gemäss der Verordnung (717.100 vom 25. November 1968) betreffend den Vollzug des Gesetzes über die Ermittlung von Grundstückwerten vom 20. Juni 1968 und über die zu erhebenden Gebühren, § 7, Abs. d) und beträgt:

Fr. 50.-- pro Anfrage und Bauzone

Bestellformular Richtwertangabe

 

Preise für Stockwerkeigentum
Eine räumliche Darstellung der Stockwerkeigentums-Preise kann auf MapBS abgerufen werden. Die Karten zeigen Angaben zu den durchschnittlichen Verkaufspreisen pro Quadratmeter Wohnfläche von Eigentumswohnungen. Die Daten werden je Wohnquartier dargestellt und unterschieden nach Altbauten (>10 Jahre) und Neubauten (<=10 Jahre).