Bestellformular Richtwertangabe
Die Fachstelle Grundstücksbewertung erstellt Richtwertangaben über Landwerte. Die Richtwerte entsprechen absoluten Landwerten, die sich wiederum auf eingezontes, erschlossenes, aber nicht überbautes Bauland bei zonenkonformer Nutzung beziehen. Die Angabe gibt keinen Aufschluss über die für bestimmte Grundstücke bezahlten Preise.
Rechtliche Grundlagen
Verordnung betreffend den Vollzug des Gesetzes über die Ermittlung von Grundstückswerten vom 20. Juni 1968 und über die zu erhebenden Gebühren (SG 717.110).
Weitere Infos
Vorbedingungen | Angaben zu Bodenrichtwerten werden jeder Person, die ein Interesse glaubhaft machen kann, in schriftlicher Form mitgeteilt. |
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Dauer | Bearbeitungsdauer in der Regel innert einer Kalenderwoche |
Gebühren | Fr. 50.-- pro Anfrage und Bauzone |
Letzte Änderung
16.12.2020