Bestellformular Richtwertangabe

Die Fachstelle Grundstücksbewertung erstellt Richtwertangaben über Landwerte. Die Richtwerte entsprechen absoluten Landwerten, die sich wiederum auf eingezontes, erschlossenes, aber nicht überbautes Bauland bei zonenkonformer Nutzung beziehen. Die Angabe gibt keinen Aufschluss über die für bestimmte Grundstücke bezahlten Preise.

Rechtliche Grundlagen

Verordnung betreffend den Vollzug des Gesetzes über die Ermittlung von Grundstückswerten vom 20. Juni 1968 und über die zu erhebenden Gebühren (SG 717.110).

Weitere Infos

Vorbedingungen Angaben zu Bodenrichtwerten werden jeder Person, die ein Interesse glaubhaft machen kann, in schriftlicher Form mitgeteilt.
Dauer Bearbeitungsdauer in der Regel innert einer Kalenderwoche
Gebühren Fr. 50.-- pro Anfrage und Bauzone

Letzte Änderung

16.12.2020