Umwandlung von Strassenparzellen in Allmendparzellen

Die Verordnung über das Grundbuch (VOGB) und die Verordnung über die amtliche Vermessung (VOAV) sind angepasst worden. Damit werden die Strassenparzellen in ihrer Gesamtheit in Allmendparzellen umgewandelt und im Grundbuch geführt. Soll Allmend mit einer Dienstbarkeit belastet werden, ist in Zukunft keine einzelfallweise Überführung durch den Regierungsrat mehr notwendig. Weitere Änderungen der VOGB betreffen die Anforderungen an Dienstbarkeitspläne, die Publikation von Handänderungen und den elektronischen Zugang zu Daten des Grundbuchs.

Verordnung über die amtliche Vermessung (VOAV, SG 214.320)

Verordnung  über das Grundbuch (VOGB, SG 214.310)

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