Informationen zur Mehrwertabgabe: Praxis und Berechnungsbeispiele

Als zuständige Fachstelle für die Berechnung der Mehrwertabgabe hat die Bodenbewertungsstelle zu ihrer Praxis zwei Publikationen veröffentlicht. Anhand eines Musterbeispiels kann die Berechnungsmethode zur Ermittlung der Mehrwertabgabe nachvollzogen werden.

Bereits seit 1977 besteht im Kanton Basel-Stadt gestützt auf §5 des Raumplanungsgesetzes RPG eine kantonale gesetzliche Regelung über die Erhebung von Mehrwertabgaben (§120-124 Bau- und Planungsgesetz BPG und §81-86 Bau- und Planungsverordnung BPV). Die Bodenbewertungsstelle wird seit Inkrafttreten der kantonalen Gesetzgebung mit der Berechnung der Mehrwertabgaben beauftragt. Die Berechnung der Mehrwertabgabe (MWA) wird normalerweise durch ein Baugesuch ausgelöst und mit der Baubewilligung verfügt.

Um die Berechnung der Mehrwertabgabe für die Bevölkerung transparent zu halten, hat die Bodenbewertungsstelle auf ihrer Homepage zwei Publikationen veröffentlicht, in der einerseits genauere Informationen zur Mehrwertabgabe und andererseits die Berechnungsmethodik offengelegt sind.

Link zur Publikation

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