Nachführung

Die Nachführung der Amtlichen Vermessung ist nach Bundesrecht geregelt. Bewilligte bauliche Änderungen wie Neu-, Um- und Anbauten sowie Abbrüche von Gebäuden oder Teilen davon sind meldepflichtig. Sie werden vor Ort vermessen und laufend nachgeführt. Die Nachführungskosten werden von den Verursachenden getragen.

Für Objekte, welche nicht einem Meldewesen unterliegen, ist die periodische Nachführung vorgesehen. Diese wird mindestens alle zwölf Jahre durchgeführt.
 

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Ebenenmodell der Amtlichen Vermessung