Schweizerisches Seeschiffsregister

Gemäss dem Bundesgesetz über die Seeschifffahrt unter Schweizer Flagge vom 23. September 1953 (Seeschifffahrtsgesetz, SR 747.30) ist Basel der einzige Registerhafen.

Obwohl Schiffe Fahrnis sind, werden sie durch die Eintragung im Register wie Grundstücke behandelt. Das Register wird seit 2020 digital geführt.

In enger Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Seeschifffahrtsamt (SSA) werden auf Antrag hin Seeschiffe (Handelsschiffe), analog wie Grundstücke im Grundbuch, eingetragen. Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt durch das SSA, weshalb der Eintrag eines Seeschiffes erst erfolgen kann, wenn dem Schweizerischen Seeschiffsregister die entsprechenden Bescheinigungen des SSA vorliegen.

Das Schweizerische Seeschifffahrtsamt SSA führt ein separates Register für Hochseejachten und Kleinboote unter Schweizer Flagge (z. B. Hochseejachten auf dem Mittelmeer), deren Eigentümerinnen und Eigentümer die schweizerische Nationalität haben müssen.